Egal wo Sie wohnen
wenn Sie zum Arzt oder
ins Krankenhaus müssen holen wir Sie ab und
bringen Sie
selbstverständlich auch wieder nach Hause.
Wir können in den meisten Fällen die entstehenden Fohrtkosten direkt mit der Krankenkasse oder den
zuständigen Kostenträger (BG, LVA, BfA, Sozialamt usw.) abrechnen. Für Sie entstehen dabei keinerlei
Vorauszahlungen oder komplizierter Umgang mit Erstattungsformularen. Sie
benötigen lediglich einen sogenannten Transportschein (Verordnung einer
Krankenbeförderung), den Sie sich immer vom überweisenden Arzt
ausstellen lassen sollten.
Für ambulante Einzelfahrten
ist darüber hinaus eine sogenannter Befreiungsausweis (wird von der
Krankenkasse ausgestellt) erforderlich.
Für stationäre Fahrten,
ambulante Operationen(inkl. aller Nachuntersuchungen), sowie Serienfahrten ist ein gesetzlicher
Eigenanteil zu zahlen (derzeit bis zu 2 x 25,00 DM pro Maßnahme).
Dieser Eigenanteil entfällt, wenn der Kostenträger eine
Berufsgenossenschaft ist (z. B. bei einen Arbeits - oder Wegeunfall).
Falls Sie für
Ihren Arztbesuch eine Begleitperson benötigen, können wir Ihnen auf
Wunsch eine Person zur Seite stellen !
Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei allen Fragen im Zusammenhang
mit Krankenfahrten zur Verfügung. Wir
können alle Kundenwünsche stets zu Ihrer Zufriedenheit ausführen
getreu unserem Motto
schnell - pünktlich - zuverlässig
Rufen Sie Uns an! Wir
helfen Ihnen weiter.
Tel.: 0 92 78 - 9 84 72
24-Stunden-Service
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